

BFSG 2025: Was Unternehmen jetzt tun müssen
Barrierefreiheitsgesetz 2025: Barrierefreiheit wird Pflicht – Was bedeutet das für Websites?
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Ziel ist es, digitale Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen – insbesondere für Menschen mit Behinderungen.
Viele Unternehmen fragen sich: Was genau muss ich an meiner Website anpassen? Gibt es Konsequenzen, wenn ich nichts ändere? Dieser Leitfaden gibt einen Überblick darüber, wen das Gesetz betrifft, welche Anforderungen es stellt und wie Unternehmen ihre Website barrierefrei gestalten können.
1. Wen betrifft das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Gesetz gilt für Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, darunter:
✓ Onlineshops & E-Commerce
✓ Banken & Finanzdienstleistungen
✓ Telekommunikationsanbieter
✓ E-Books & digitale Medien
✓ Software & Apps
✓ Öffentliche Verkehrsdienste (z. B. Bahntickets, ÖPNV-Apps)
Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz sind von der Verpflichtung ausgenommen, sollten aber langfristig auf Barrierefreiheit achten.
2. Welche Anforderungen gelten für Websites?
Die Barrierefreiheitsanforderungen basieren auf den WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines), einem internationalen Standard für digitale Barrierefreiheit.
Wichtige Anpassungen für Websites:
✓ Texte gut lesbar & verständlich: Klare Struktur, einfache Sprache
Texte sollten eine logische Hierarchie haben, mit klaren Überschriften (H1-H6), kurzen Sätzen und verständlichen Begriffen.
✓ Ausreichende Farbkontraste: Gute Lesbarkeit für Menschen mit Sehschwäche
Farbkontraste sollten mindestens ein Verhältnis von 4,5:1 zwischen Text und Hintergrund haben. Tools wie WebAIM Contrast Checker helfen bei der Prüfung.
✓ Alt-Texte für Bilder: Beschreibung für Screenreader
Bilder müssen Alt-Texte haben, es sei denn, sie sind rein dekorativ.
- Informative Bilder: Beschreibung des Bildinhalts notwendig.
- Dekorative Bilder: Alt-Attribut leer lassen (alt=““), damit Screenreader sie ignorieren.
✓ Navigation ohne Maus möglich: Bedienung per Tastatur und Screenreader
✓ Untertitel & Audiodeskriptionen: Für hörgeschädigte Nutzer bei Videos
✓ Barrierefreie Formulare: Verständliche Fehlermeldungen
Um zu prüfen, wie gut eine Website bereits optimiert ist, helfen Tools wie WAVE Web Accessibility Evaluation Tool oder Google Lighthouse.
3. Wie wird das Gesetz durchgesetzt? Drohen Abmahnungen?
Das BFSG wird in Deutschland durch Marktüberwachungsbehörden in jedem Bundesland überwacht.
- Meldestellen: Verbraucher oder Organisationen können Verstöße melden.
- Behördliche Prüfung: Die zuständige Behörde fordert das Unternehmen zur Nachbesserung auf.
- Maßnahmen bei Nichtbeachtung: Falls keine Anpassung erfolgt, kann es zu Vertriebsverboten oder Bußgeldern von bis zu 100.000 € kommen.
Im Gegensatz zur DSGVO, bei der es zu Abmahnwellen durch Privatpersonen und Kanzleien kam, liegt der Fokus beim BFSG auf der behördlichen Kontrolle.
Allerdings können auch Mitbewerber wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aussprechen, wenn sie einen Verstoß feststellen. Unternehmen sollten daher proaktiv handeln, um unnötige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
4. So macht ihr eure Website barrierefrei – 5-Schritte-Plan
✓ Schritt 1: Bestehende Website analysieren
Mit Accessibility-Tools prüfen, wo Verbesserungen nötig sind.
✓ Schritt 2: Technische Anpassungen umsetzen
Entwickler sollten WCAG 2.1-Kriterien berücksichtigen (z. B. ARIA-Tags für Screenreader).
✓ Schritt 3: Inhalte optimieren
Alt-Texte hinzufügen, Formulare verständlicher gestalten, Videos untertiteln.
✓ Schritt 4: Usability-Tests durchführen
Feedback von Nutzern mit Einschränkungen einholen.
✓ Schritt 5: Regelmäßige Checks & Schulungen
Mitarbeiter sensibilisieren und neue Inhalte auf Barrierefreiheit prüfen.
5. Fazit: Mehr als nur eine gesetzliche Pflicht
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein Vorteil für Unternehmen:
✓ Größere Zielgruppe: Mehr Menschen können eure Website nutzen.
✓ Bessere Nutzerfreundlichkeit: Barrierefreie Websites sind intuitiver für alle.
✓ SEO-Vorteil: Google bevorzugt barrierefreie Seiten.
✓ Zukunftssicherheit: Wer frühzeitig handelt, spart später Aufwand.
👉 Wer sich jetzt mit dem Thema auseinandersetzt, sorgt für eine nachhaltige, nutzerfreundliche Website – und bleibt auf der sicheren Seite.
Falls ihr Unterstützung bei der Umsetzung braucht, helfen wir gerne weiter!